Geldwäsche

 

Als Unternehmen der Immobilienwirtschaft ist das Immobilienkontor Mroch & Newman GbR nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10,4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (z.B. mittels einer Kopie oder eines Fotos). Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Flyer zum Geldwäschegesetz (GwG)“

 

Download: Flyer des IVD zum Thema Geldwäschegesetz